10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – (k)ein Grund zum Feiern!

Am 26. März 2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland in Kraft getreten. Für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen ist sie eine ihrer grundlegenden Orientierungs- und Handlungsgrundlagen geworden.

Die Konvention nimmt die unterzeichnenden Staaten in die Pflicht, die für Menschen mit Behinderungen bestehenden Menschenrechte zu gewährleisten. Dazu gehören Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gesellschaftliche Teilhabe.

Zu diesem 10-jährigen Jubiläum hat der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) die Broschüre „10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention“ herausgegeben. Sie würdigt die bisherigen Anstrengungen, gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der Umsetzung des Übereinkommens und zeigt auf, wo nach wie vor Handlungsbedarf für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland besteht.

Die Broschüre „10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention“ kann unter www.cbp.caritas.de/publikationen heruntergeladen bzw. bestellt werden.

 

Text: M.Richter