Angehörige behinderter Menschen informieren sich über die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Informationsveranstaltung BTHG

Informationsveranstaltung zum neuen BTHG (v.l.n.r.):

B. Herrlich (Diözesan-Caritasverband), U. Reinecke (Vors. Stiftung Kath. Behindertenhilfe), S. Queer (Leiterin Caritas Wohnen, Hannover), Ch. Janzen (Leiter Caritas Wohnen, Hildesheim), S. Jensen (EUTB, Hildesheim)

Foto: M.Richter

Dass es noch viele Fragen und Unsicherheiten bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gibt, zeigte sich bei einer Informationsveranstaltung der Stiftung Kath. Behindertenhilfe im Bistum Hildesheim.

90 Angehörige und gesetzliche Betreuer*innen behinderter Menschen aus den Einrichtungen „Caritas Wohnen“ in Hildesheim und Hannover waren der Einladung gefolgt, um sich über anstehende Neuerungen im BTHG zu informieren.

„Wir sind noch auf offener See“, beschrieb Beatrix Herrlich, Fachreferentin beim Diözesan-Caritasverband Hildesheim, die momentane Situation. In Niedersachsen gibt es noch einige offene Fragen bei der Umsetzung des BTHG, die seitens des Landes und der lokalen Behörden bis zum 1.1.2020 geklärt werden müssen. „Aber die bisherigen Leistungen sind nach wie vor gesichert“, betonte B. Herrlich.

Menschen mit Behinderungen, die in einer stationären Einrichtung leben, erhalten bisher eine pauschale Förderung, die die Fachleistungen (z.B. die Betreuung in einer Wohneinrichtung) und die existenzsichernden Leistungen (z.B. Grundsicherung) zusammenfasst. Ab dem nächsten Jahr werden diese Leistungen getrennt und müssen einzeln beantragt werden.

Christian Janzen und Sandra Queer, die die Einrichtungen in Hildesheim und Hannover leiten, erläuterten die konkreten Veränderungen und beantworteten die vielfältigen Fragen.

„Insbesondere auf die Angehörigen und die gesetzlichen Betreuer*innen wird demnächst eine Menge an Mehrarbeit bei der Beantragung der einzelnen Leistungen zukommen“, beschrieb Ch. Janzen die bevorstehende Situation. S. Queer sicherte den Angehörigen aber zu, dass die Einrichtungsleitungen in jedem einzelnen Fall für anstehende Fragen zur Verfügung stehen und helfen werden.

Darüber hinaus können sich Angehörige auch an die örtlichen EUTB- Stellen (Erweiterte Unabhängige Teilhabeberatung) wenden.

Text: M.Richter