Die Belastungen für rechtliche Betreuer*innen erhöhen sich

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Wenn am 1. Januar 2020 die dritte und entscheidende Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft tritt, hat das direkte Auswirkungen auf die Tätigkeit der rechtlichen Betreuer*innen.

Gerade Ehrenamtliche, die sich als rechtliche Betreuer*innen für ein Familienmitglied mit Behinderung engagieren, befürchten, dass sie die anfallenden, komplexen Aufgaben nicht mehr bewältigen können. Bereits jetzt hat eine Reihe von rechtlichen Betreuer*innen aus diesem Grund das Amt aufgegeben.

Mit der Umsetzung des Gesetzes ändern sich viele Leistungsabläufe für Menschen mit Behinderung, insbesondere für diejenigen, die in Wohneinrichtungen leben: es kommt zu einer Trennung der existenzsichernden Leistungen (Wohnen und Lebenshaltung) und sog. Fachleistungen (z.B. Assistenzleistungen in der Wohneinrichtung). Verbunden damit ist ein erheblicher Mehraufwand bei der Antragstellung.

Mit Sorge sehen auch die Einrichtungen der Behindertenhilfe, dass ihnen immer mehr die ehrenamtlichen Betreuer*innen und damit wichtige Ansprechpersonen verloren gehen. Die Belastungen, insbesondere für ältere Menschen, die bisher ihren Sohn oder ihre Tochter betreut haben, erhöhen sich durch die Umsetzung des BTHG enorm. Ein Antrag auf Grundsicherung muss unter Umständen ebenso gestellt werden wie ein Antrag auf Wohngeld. Darüber hinaus sind die rechtlichen Betreuer*innen an Gesprächen bezüglich einer individuellen Bedarfsermittlung bzw. Teilhabeberatung beteiligt.

Außerdem, so befürchten die Einrichtungen der Behindertenhilfe, kann es zu dem Problem kommen, dass neue Betreuer*innen nicht rechtzeitig gefunden und von Amts wegen bestellt werden können.

Die Anzahl der rechtlichen Betreuungen ist in den letzten Jahren in Niedersachsen immens gestiegen: Gab es nach Auskunft des Justizministeriums im Jahr 1995 noch etwa 65.000 Betreuungsverfahren im Land, so waren es zu Beginn dieses Jahres rund 141.000. In mehr als der Hälfte der Fälle – und zwar in 76.000 Verfahren – sind nach Auskunft von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) ehrenamtliche Betreuer bestellt worden.

Text: M.Richter