Erste Erfahrungen mit dem Angebot der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ (GVP) in der Stiftung

Seit Beginn des Jahres gibt es in den Einrichtungen der Stiftung Kath. Behindertenhilfe im Bistum Hildesheim ausgebildete Beraterinnen für die Gesundheitliche Versorgungsplanung.

Für die Bewohner*innen und Klient*innen besteht nun die Möglichkeit, medizinisch-pflegerische Abläufe sowie palliativ-pflegerische Maßnahmen in der letzten Lebensphase kennenzulernen, individuelle Vorstellungen zu entwickeln und mitzuteilen.

Die Ergebnisse dieser Gespräche - z.B. in Form einer Willensäußerung oder Patientenverfügung - ermöglichen den Einrichtungen damit einen rechtssicheren und menschenwürdigen Umgang mit den Bewohner*innen und Klient*innen.

Oberstes Ziel der Gespräche ist nach Ansicht der GVP-Beraterin Bärbel Bellwon, Bewohner*innen und Klient*innen sowie ihre Eltern bzw. Angehörige oder gesetzliche Betreuer*innen in die Lage zu versetzen, in einer Akutsituation eine Entscheidung im Sinne des/der Betreffenden zu finden. Dabei sind mehrere Schritte zu gehen:

Als Erstes stehen die Kontaktaufnahme und der Beziehungsaufbau zu den jeweiligen Bewohner*innen und Klient*innen. In mehreren Beratungsgesprächen informieren sich die Beraterinnen in einer Art „Werteanamnese“, was für die Bewohner*innen und Klient*innen „Lebens-Qualität“ bedeutet und inwieweit sie eigene Erfahrungen aus ihrem persönlichen Umfeld einbringen können.

Die Beraterinnen stellen zudem Möglichkeiten der Notfallmedizin, der palliativen und psychosozialen Versorgung vor.

Aus diesen Gesprächen und in engem Kontakt mit Betreuer*innen, Eltern und Ärzten wird ein sogenannter Notfallbogen erstellt und im weiteren Verlauf kann dann beispielsweise eine individuelle Willensäußerung oder Patientenverfügung entstehen.

Damit ist gewährleistet, dass die Bewohner*innen und Klient*innen in vollem Umfang über seine/ihre Möglichkeiten informiert sind und ihr Wille für die letzte Lebensphase zugesagt ist.

Michaela Aselmeyer, ebenfalls GVP-Beraterin, berichtet davon, dass es bei den ersten Kontakten wichtig ist, mögliche Ängste und Unsicherheiten der Bewohner*innen und Klient*innen zu thematisieren.

Die Beraterinnen haben eine spezielle Ausbildung erhalten, die es ihnen ermöglicht, ein umfassendes Bild der jeweils individuellen Wünsche zu erstellen und zu dokumentieren.

Ein regelmäßiger Austausch der Beraterinnen untereinander und die Reflexion ihrer Beratungsarbeit durch Supervision sind dabei wichtig.  

Zum Team der GVP-Beraterinnen gehören außerdem Manuela Pagano sowie Nicole Wilczak und Katharina Geisel als Ansprechpersonen.

Das Beratungsangebot kann von den gesetzlich versicherten Bewohner*innen und Klient*innen freiwillig genutzt werden, die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Es zeigt sich in der Praxis, so Franziska Wolf, zuständige Referentin bei der Stiftung Kath. Behindertenhilfe, dass der vorgegebene Beratungsschlüssel die Anzahl der zu beratenden Bewohner*innen und Klient*innen sowie die zeitintensiven internen Kontakte (Einrichtung, Bezugsbetreuer*innen) und die externen Kontakte (Eltern, Betreuer*innen, Ärzte) nicht entsprechend berücksichtigt.

Weitere Informationen / Flyer unter:

www.mitteninsleben.de/downloads

Text: M.Richter