Broschüre zur Vorbereitung auf die Bedarfsermittlung in der neuen Eingliederungshilfe

Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) kommen auf Eltern und rechtliche BetreuerInnen von Menschen mit Beeinträchtigungen eine Reihe von Änderungen zu.

Der Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V. hat in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen zur ‚Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung EUTB‘ sowie Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten einen 44-seitigen Leitfaden entwickelt, der über die Verfahrenswege im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes informieren soll.

Die Broschüre setzt sich aus einem theoretischen Textteil, der das Verfahren zur Bedarfsfeststellung und das Vorgehen zur Antragstellung erläutert und einem praktischen Teil zusammen, der den betroffenen Menschen und / oder ihren Angehörigen helfen soll, sich intensiv mit der Lebenssituation auseinander zu setzen und ihre Wünsche und Bedürfnisse zu formulieren. Hierzu wurde ein lebensnaher Fragebogen erarbeitet, der entsprechende Fragen zu den jeweiligen Lebensbereichen beinhaltet.

Nähere Informationen zu der Broschüre gibt es auf der Homepage des LandesCaritasverbandes für Oldenburg: www.lcv-oldenburg.de

Dort kann die Broschüre zum Preis von 5 € bezogen werden.